Erbrecht

Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt beim Versterben eines Menschen das Gesetz. Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge nicht wünschen, müssen Sie vorsorgen.

 

Bislang beschäftigen sich nur rund 10 Prozent der Deutschen mit der Gestaltung der Erbfolgen vor dem eigenen Tod. Es ist verständlich, denn niemand befasst sich gerne mit der Frage, was nach dem Tode geschieht. In rechtlicher Hinsicht sollten Sie aktiv werden und handeln, um selbstbestimmt Ihr Erbe zu regeln. Klare Regelungen vereinfachen für alle Beteiligten den Erbfall.

 

Bei uns finden Sie Unterstützung in allen erbrechtlichen Fragen - vor und nach dem Erbfall - wie z.B. bei

 

Testamentsgestaltung:

• für Ehegatten und deren Erben (meist die eigenen Kinder)

  das sogenannte Berliner Testament,

• für Ehegatten ohne Kinder, 

• für Einzelpersonen,

• für Geschiedene, 

• für Unternehmer,

• für Behinderte

 

Erbverträgen:

z.B. für Personen, die gemeinsam bindend testieren möchten,

aber nicht verheiratet sind.

 

Lebzeitige Übertragung von Vermögen

Ehegattenerbrecht

Erbrechtliche Gestaltung in Patchwork-Familien

Erbauseinandersetzung

Geltendmachung von Pflichtteilen

Vorweggenommene Erbfolge

Erbenfeststellung