Kosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die außergerichtliche und gerichtliche Vergütung des Anwalts.

 

Die Erstberatung erfolgt in einem etwa einstündigen Gespräch, das nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet wird.

 

Es besteht die Möglichkeit, der Vergütungsvereinbarung für die Erstberatung.

 

Bei Erteilung des Mandates wird gesetzlich nach Gegenstandswerten abgerechnet.

Für einzelne Tätigkeiten kann auch eine Abrechnung auf Honorarbasis erfolgen. Diese richtet sich nach individuellen Maßstäben, die in einer separaten, schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt wird.

 

Des Weiteren haben Mandanten immer auch die Möglichkeit, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn sie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein sollten, die Kosten eines Anwalts und des Gerichtsverfahrens zu tragen und ihr rechtliches Anliegen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

 

Alle Formulare werden als Download hier zur Verfügung gestellt.