Opferhilfe und Nebenklagevertretung

Die Tätigkeit  in der Opferhilfe kann mit der Arbeit im Familienrecht verknüpft sein, wenn es zu häuslicher Gewalt kommt oder kam.

 

Bei schwerwiegenden Straftaten können Geschädigte oder deren Hinterbliebene sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Hierdurch wird das Opfer einer Straftat zum Nebenkläger:in und mit zahlreichen prozessualen Rechten ausgestattet. 

 

Daneben können auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus der Straftat  und Schmerzensgeld im Rahmen des Strafverfahrens - dem sogenannten Adhäsionsverfahren- geltend gemacht werden.  

 

Die Beratung und Vertretung der Opfer von Straftaten wird mit Feingefühl und herausragendem Engagement wahrgenommen.

 

In Gerichtsverfahren treten Sie -je nach dem- in der Stellung eines Zeugen oder eines Nebenklägers auf. Hierbei erhalten Sie die anwaltliche Unterstützung, die Sie brauchen als Zeuge:in und  Nebenkläger:in.

 

Es gilt, Ihre Verfahrensrechte im Prozess zu wahren und Sie vor einer zweiten Viktimisierung zu schützen.

 

Im Einzelfall haben Sie Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung, die seit 2017 im Gesetz verankert ist. 

 

Konkrete und detailierte Informationen erhalten Sie direkt bei uns.